Das Wichtigste zu: Privater Bio-Verband Biokreis e. V.

© Biokreis
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Allgemeine Informationen zu Biokreis

Der Biokreis e.V. – Verband für ökologischen Landbau und gesunde Ernährung ist ein echtes Urgestein. Bereits 1979 gegründet, wuchs und gedieh das Netzwerk aus Landwirtschaft & Imkerei, Verarbeitung & Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Letztere können nämlich, wie auch bei Demeter, Mitglied werden. 

Biokreis setzt auf einen konsequent ökologischen Landbau und betont, dass die EU Richtlinien aus ihren Augen nur ein Mindeststandard sein können. 

Biokreis ist regional engagiert sowie Mitglied im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Aktuell bewirtschaften rund 1.200 Biokreis-Landwirte deutschlandweit etwa 50.000 Hektar Fläche. Mehr als 150 Verarbeiter, Händler und Gastronomen verarbeiten die Erzeugnisse der Biokreis-Landwirte. Zudem sind 200 Verbraucher Mitglied im Biokreis.

Weidegang & Auslauf

Allen Nutztieren muss Auslauf und/oder Weidegang gewährt werden. Eine Definition, wie lange und häufig, gibt es nicht. Generell wird vorgegeben, dass perforierte Böden, Spaltenboden sowie Käfighaltung verboten sind. Empfohlen werden dagegen Laufställe mit Weidegang. Wenn kein Weidegang möglich, ist ein Auslauf vorgeschrieben.

Bei allen Tieren sind Mindeststall- und Auslaufflächen einzuhalten. Hier geht es zu den zu den anderen Bio-Verbänden identischen Mindeststall- & Auslaufmaßen:

Biokreis definiert für spezifische Bedingungen pro Tierart: 

  • Bei Biokreis sind 6 Legehennen bzw. 10 Masthühnern/qm Stallfläche erlaubt.
  • Den Tieren muss Zugang zum Freien mit jeweils 4 qm/Tier gewährleistet werden
  • 5 Legehennen müssen sich ein Nest teilen.
  • Mindestens ein Drittel der Stallfläche muss eingestreute „Scharrfläche“ sein.
  • Maximal 3000 Legehennen dürfen in einem zusammenhängenden Stall leben.

Rinder

  • Kälber sollen in den ersten Tagen nach der Geburt saugen können, dann in eine Gruppenhaltung übergehen.
  • Anbindehaltung oder Isolation der Kälber sind verboten.
  • Vorgeschrieben sind Weidegang oder ein ganzjähriger Auslauf. 
  • Die Anbindehaltung bei Rindern ist in Kleinbetrieben erlaubt, sofern Tiere während der Vegetationszeit Zugang zu Weide haben. Dies händeln die Bio-Verbände übergreifend so.
  • Milchkühe, Mutterkühe und Rinder müssen während der Vegetationszeit Zugang zu Weide haben. Heißt konkret: 120 Tage im Jahr mit tatsächlichem.
  • Der Weidegang soll > 4 Stunden täglich betragen sowie 600qm dauerhaft begrünte Weidefläche je Großvieheinheit (GV) umfassen.
  • Die Rinderendmast gestaltet sich wie bei den anderen Bio-Verbänden auch: maximal die letzten 3 Monate dürfen die Rinder im Stall gehalten werden.

Schweine

  • Die Liegeflächen sind mit Einstreu zu versehen, und ein Auslauf im Freien einzurichten
  • Sauen dürfen nur wenige Tage fixiert werden zum Abferkeln
  • Die Anbindehaltung von Sauen ist verboten; müssen außer während des letzten Trächtigkeitstagen in Gruppen gehalten werden
  • Bei Ferkeln ist Zähnekneifen, Vorbeugendes Zähneschleifen sowie Schwänze kupieren verboten. Kastration nur mit Betäubung und Schmerzmitteln

Gibt es Ausnahmeregelungen? 

Ja, Ausnahmeregelungen gibt es bei Klimatischen Umständen wie bspw. lange Trockenheit, Tierseuchen usw.

Im Winter kann Weidegang aufgehoben werden, wenn z. B. Laufställe vorhanden sind

Wie werden die Tiere gefüttert? 

  • Die Futterbeschaffung für alle Tierarten hat nach folgender Priori- tätenliste zu erfolgen: 
    • A) Futter aus eigenem Anbau und Eigenmischung
    • B) Zukauf von Futter von Biokreis-Landwirten
    • C) Zukauf von Futter von Landwirten anderer Ökoverbände oder Zukauf von Biokreis-zertifiziertem Mischfutter
    • D) Zukauf von ökologischen Futtermitteln die gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/07 und Nr. 889/08 zertifiziert sind. In diesem Fall ist vor Zukauf eine Ausnahmegenehmigung durch den Biokreis e.V. einzuholen. 

Welche Manipulationen dürfen nicht vorgenommen werden? 

  • Schwänzekupieren bei Rindern und Schweinen; 
  • prophylaktisches Zähnekneifen bei Schweinen
  • Einziehen von Nasenringen und Nasenkrampen 
  • Verändernde Eingriffe beim Geflügel wie Schnäbel kupieren, Schnäbeltouchieren, Flügelkupieren

Welche Manipulationen dürfen vorgenommen werden? 

  • Enthornung des Kalbs wird nicht empfohlen, wenn dann mit Betäubungs- und Schmerzmitteln
  • Kastration von Ferkeln nur mit Betäubung und Schmerzmitteln

Medizinische Versorgung und Antibiotika-Gabe?

  • Naturheilverfahren sind vorzuziehen 
  • Chemisch-synthetische allopathische Mittel und Hormonbehandlungen dürfen nicht prophylaktisch und routinemäßig verabreicht werden
  • Erhalten Tiere innerhalb von 12 Monaten mehr als 3 Behandlungsgänge mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika, so dürfen die Erzeugnisse nicht mehr mit dem Hinweis auf Biokreis/Ökologischen Landbau vermarktet werden bzw. müssen die Umstellungszeiträume der jeweiligen Tierarten erneut durchlaufen.

Gibt es Regeln bzgl. des Transports zum Schlachthof? 

Vom Verladen bis hin zur Schlachtung müssen Maßnahmen ergriffen werden, die Stress und unnötiges Leiden für die Tiere vermeiden. Transport und Schlachtung dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Ein schonendes Verladen, eingestreute Transportflächen bzw. ausreichend große Behältnisse für Geflügel und ausreichende Belüftung während des Transports sind vorgeschrieben. Vorzuziehen sind kurze Transportwege für Lebendvieh bzw. der Transport von Schlachtkörpern. Treibmittel sind nicht zulässig. 

Gibt es Regeln bzgl. der Schlachtung? 

Nicht gefunden.

Hier geht’s zum Download der Biokreis Richtlinien, wo Du alles im Detail nachlesen kannst:

Hinweis und Bitte an die Bio-Verbände

Sollte trotz gewissenhafter Recherche eine Information falsch wiedergegeben oder sich Vorgaben geändert haben, bedanken wir uns für einen kurzen Hinweis!
An: redaktion@weidefunk.de

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