Das Wichtigste zu: NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V.

© Neuland e.V.
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Allgemeine Informationen zu NEULAND

NEULAND wurde 1988 als Verein mit Sitz in Bonn für eine tiergerechte, umweltschonende qualitätsorientierte und bäuerliche Nutztierhaltung gegründet. Der Verein hat die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um NEULAND als ein eigenständiges Markenfleischprogramm aufzubauen. NEULAND ist nur in Deutschland tätig und versteht sich explizit als kein Öko-Programm. Sondern als ein eigenständiges Konzept für eine besonders tiergerechte Haltung.

NEULAND wurde vor über 30 Jahren von Hugo Gödde gegründet. Heute ist Gödde im Unruhestand, ist aber nach wie vor für den Verein tätig, um dessen Entwicklung weiter zu unterstützen.

Der Verein strebt eine deutlich tiergerechtere Haltung von Schweinen, Rindern, Schafen und Geflügel auf den NEULAND-Höfen an, als es in konventionellen Betrieben möglich wäre. Nach den ethischen Verpflichtungen von NEULAND muss die Haltung den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt.

Genauso wie die großen Bio-Verbände, sieht auch NEULAND die Chance, sich am Markt zu behaupten, wenn den Landwirt:innen eine realistische Basis geboten wird. Als „Bauernprogramm“ sorgt NEULAND für seine Mitglieder dafür, dass die Tiere zu einem angemessenen Preis, der die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe sichert, aufgekauft werden. Wichtig sind NEULAND auch die Bestandsobergrenzen für die Tierhaltung – d.h. nur kleinere und mittlere bäuerliche Familienbetriebe können am NEULAND-Programm teilnehmen.

Weidegang & Auslauf

Allen Nutztieren muss Auslauf und/oder Weidegang gewährt werden. 

Eine Definition, wie lange und häufig, gibt es nicht. 

Bei allen Tieren sind Mindeststall- und Auslaufflächen einzuhalten. Diese weichen in einigen Teilen von denen der Bio-Verbände ab, ich gehe unten auf die Zahlen ein. 

Gibt es Ausnahmeregelungen bzgl. Auslauf? 

Ja, Ausnahmeregelungen gibt es bei Klimatischen Umständen wie bspw. lange Trockenheit, Tierseuchen usw.Im Winter kann der Weidegang ganz aufgehoben werden, wenn z. B. Laufställe vorhanden sind. Generell sind Spaltenböden und Gitterroste verboten, allle Tiere müssen auf Einstreu gehalten werden. Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt (jedoch mit Einschränkung darauf gehen wir unten ein). 

NEULAND spezifiziert seine Vorgaben pro Tierart. Da der Verband hier an einzelnen Stellen von den Mindeststall- und Auslaufflächen der Bio-Verbände abrückt, führen wir die Maße direkt an:

Rinderhaltung

  • Das Anbringen von Kratzbürsten für die Körperpflege und das Wohlbefinden der Rinder ist vorgeschrie-ben. 
  • Den Rindern muss ständig Zugang zu einem planbefestigten Laufhof/Auslauf gewährleistet werden
  • Im Offenfrontstall bzw. dem gleichgestellten Offenkaltstall (Klimareize wie im Offenfrontstall) muss kein Auslauf vorhanden sein 
  • Weidetagebuch ist zu führen. Darin müssen mind. 120 Tage Weidegang pro Jahr für alle Tiere nachgewiesen werden. 
  • Die Tiere können 3 Monate vor dem geplanten Schlachttermin aufgestallt werden; das gilt auch in der Vegetationszeit. Während dieser 3 Monate muss pro Tier 0,5 qm mehr Platz zur Verfügung stehen 
  • Rinder müssen auf Stroh bzw. anderen weichen, natürlichen Einstreumaterialien gehalten werden, die trocken zu halten sind. Bei Altgebäuden/ Altställen muss mindestens 75% der Stallfläche planbefestigt sein. – K.O.-Kriterium. 
  • Der Fress- und Kotbereich kann perforiert sein. Was mich ein wenig irritiert da an anderer Stelle perforierte Böden in Summe verboten schienen (siehe oben). 

Mindeststallfläche für Rinder

  • Beträgt für Mutterkühe beträgt 5 qm, bei den Bio-Verbänden sind es 6 qm
  • beträgt für Mastrinder, Bullen und Ochsen beträgt 1 qm/100 kg, bei Bio-Verbänden sind es 1,5 qm

Schweinehaltung

  • Zugelassene Haltungsformen sind die Freilandhaltung und die Weidehaltung, zudem Ställe mit ständig zugänglichem und befestigtem Auslauf am Stall.
  • Die Haltung auf Spaltenböden ist verboten. 
  • Die Haltung von Sauen in Kastenständen im Deck- und Wartebereich ist verboten. 
  • Eine bodendeckende Einstreu in der gesamten Bucht und im Auslauf ist vorgeschrieben.
    Der Liegebereich muss flächendeckend mit geeignetem Material eingestreut und trocken sein 
  • Sauen sind stets in Gruppen zu halten.
  • Die Muttersau kann mx. 10 Tage fixiert werden (oben stehend wurden Fixationen eigentlich verboten)
  • Angestrebt (nicht vorgeschrieben) wird eine freie Abferkelung, also keine Fixation von Sauen

Gesamtflächenbedarf je Mastschwein

  • Auslauf 0,3 – 0,8 qm / Tier, bei den Bio-Verbänden sind mind. 0,6 bis 1,2 qm vorgeschrieben
  • Stall 0,5 – 1,6 qm / Tier, bei den Bio-Verbänden sind mind. 0,8 bis 1,5 qm vorgeschrieben
  • Mindestens 2 m2/ Tier im Stall und 1,5 m2/ Tier im Auslauf

Ferkelführende Sauen

  • Für ferkelführende Sauen und Absatzferkel ist der Auslauf nicht vorgeschrieben, aber erwünscht. 
  • Für Absatzferkel bis 30 kg Lebendgewicht ist der Auslauf nicht vorgeschrieben, aber erwünscht. 

Absatzferkel

  • Absatzferkel können in Buchten mit Gruppengrößen von bis zu 60 Tieren gehalten werden. 
  • Dabei 0,35 – 0,6 m m2/Tier je nach Gewicht, wie bei den Bio-Verbänden 

Eber

  • 7 qm/Tier, bei den Bio-Verbänden sind mind. 6,0  bis 8,0 qm vorgeschrieben

Geflügelhaltung

  • Permanentes Sandbaden muss möglich sein
  • Strukturierte Ställe , also Einbringen von Strohballen, Sitzstangen & Co. 
  • Den Masthühnern muss mindestens während 1/3 ihrer Lebenszeit tagsüber Zugang zu einem Grünauslauf gewährt werden. 
  • Die Größe des Grünauslaufs beträgt pro Huhn 4 qm wie bei den Bio-Verbänden 
  • Für Masthühner muss ein Kaltscharraum, der den Übergang vom Stall zur Weide bildet und überdacht und windgeschützt sein muss, eingerichtet werden 
  • Die Größe des Kaltscharrraums umfasst 1/3 der begehbaren Stallgrundfläche. 
  • Ein Kaltscharraum ist nicht vorgeschrieben, jedoch muss bei einem Aufstallungsgebot ein Kaltscharrraum angegliedert werden können, bzw. müssen die Tiere in diesem Fall in einen Stall mit Kaltscharrraum verbracht werden können. 
  • Die maximale Besatzdichte beträgt 27 kg/m2. Ziel sind 25 kg/qm, bei den Bio-Verbänden sind mind. 0,6 bis 1,2 qm vorgeschrieben
  • Die Größe des Grünauslaufs muss mindestens 2 qm/Tier betragen. 

Wie werden die Tiere gefüttert? 

NEULAND-Tiere erhalten ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen. Mindestens 50 Prozent des Futters muss auf dem eigenen Betrieb erzeugt werden können. 

Welche Manipulationen dürfen nicht vorgenommen werden? 

  • Enthornen von Tieren 
  • Schwänzekupieren bei Rindern und Schweinen; 
  • prophylaktisches Zähnekneifen bei Schweinen
  • Einziehen von Nasenringen und Nasenkrampen 
  • verändernde Eingriffe beim Geflügel wie Schnäbel kupieren, Schnäbeltouchieren, Flügelkupieren

Welche Manipulationen dürfen vorgenommen werden? 

  • Kastration von Ferkeln mit Betäubung und Schmerzmitteln

Medizinische Versorgung und Antibiotika-Gabe?

  • Chemisch-synthetische allopathische Mittel und Hormonbehandlungen dürfen nicht prophylaktisch und routinemäßig verabreicht werden
  • Nicht mehr als drei Antibiotikagaben pro Jahr

Gibt es Regeln bzgl. des Transports zum Schlachthof? 

Der Transport der Schlachttiere zum Schlachtbetrieb darf 200 km und 4 Stunden nicht überschreiten, NEULAND setzt hier also die gleichen Richtlinien wie die Bio-Verbände. In begründeten Einzelfällen kann laut NEULAND eine Ausnahmegenehmigung von dieser Regelung getroffen werden.

Gibt es Regeln bzgl. der Schlachtung? 

Zur Schlachtung liegt ein gesondertes Dokument vor, in dem alles im Detail beschrieben wird. ein wünschenswertes Vorgehen, inwiefern es engmaschig kontrolliert werden kann, obliegt wahrscheinlich regionalen und wirtschaftlichen Umständen.

Auch, wenn es gewiss nicht die angenehmste Lektüre ist, lohnt sich ein Blick in die Richtlinien zu Transport und Schlachtung. Denn immerhin basieren diese Dokumente auf dem Bemühen, ein sonst hinter verschlossenen Toren stattfindendes tagtägliches Szenario transparenter zu machen:

Hier geht’s zum Download der Neuland Richtlinien, wo Du es im Detail nachlesen kannst:

Die Richtlinien nach Tierarten aufgegliedert:

Weitere interessante Aktivitäten von NEULAND:

  • Hier findet Ihr eine Übersicht über NEULAND Fleischereien
  • Ein neues Vermarktungsprogramm von NEULAND für landwirtschaftliche Betriebe

Hinweis und Bitte an NEULAND

Sollte trotz gewissenhafter Recherche eine Information falsch wiedergegeben oder sich Vorgaben geändert haben, bedanken wir uns für einen kurzen Hinweis!
An: redaktion@weidefunk.de

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